Verfassung und Gesetz folgen der Idee, uns als Individuum zu schützen und unsere Gesellschaft funktionsfähig zu halten. Im Heilmittelgesetz steht dazu: «Dieses Gesetz soll … gewährleisten, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.» Die Globalisierung hat auch vor der Pharmabranche keinen Halt gemacht und Produktions- sowie Vertriebsprozesse über die Grenzen hinaus miteinander verschmolzen. Derartig neue globale Umstände verlangen Veränderbarkeit, um marktfähig zu bleiben. Tatsächlich gehen die Veränderungen rasch vor sich: Ausländische Versandhändler nutzen offensichtliche Schlupflöcher und mangelnde Kontrollmechanismen, um Onlineshops mit einer Schweizer Domain zu betreiben. Erst am Ende des Bestellprozesses wird sichtbar, dass man seine Bestellung soeben im Ausland getätigt hat. Dies wirft die Frage auf, wieso diese Bestellung bei der Schweizer Hausapotheke nicht möglich war? Die Antwort ist einfach: Bislang fehlt die gesetzliche Grundlage, welche ihr dies erlauben würde. Prüft man die Gründe dafür, stösst man bald auf die Argumente der Patientensicherheit und Fälschungsprävention. Eine Grundlage des Rechtsverständnisses ist jedoch, dass ein Verbot nur solange Wirkung hat, als es überhaupt bekannt und marktübergreifend wirksam ist (das Versandhandelsverbot betrifft aber nur inländische Apotheken und Drogerien). Fakt ist, dass in den vergangenen Jahrzehnten via ausländische Internethändler tonnenweise Arzneimittel an Privathaushalte in der Schweiz verkauft wurden, deren Herkunft fraglich bis höchst ungewiss war. Es ist an der Zeit zu handeln, die zur Verfügung stehenden Technologien zu nutzen, klare Strukturen zu schaffen und den Versand von Arzneimitteln innerhalb der Schweiz von Schweizer Unternehmen zu legalisieren.
Andreas Eyholzer, SVKH