Die Mitglieder des SVKH bestätigen mit der Aufnahme, dass sie sich an den folgenden Verhaltenskodex halten:
Der SVKH-Verhaltenskodex
- Die Firmen stehen für Fairness unter den Mitbewerbern ein.
- Die Firmen nehmen grundsätzlich zuerst immer miteinander Kontakt auf, bevor sie sich an die Geschäftsstelle des SVKH wenden.
- Falls eine Verletzung der rechtlichen Vorgaben vorliegt, so bezieht der SVKH klar Stellung, unabhängig davon, ob ein Mitglied oder ein Nicht-Mitglied betroffen ist.
- Wird keine Einigung erzielt, so verweist der SVKH auf die Möglichkeit, externe Mediatoren oder Schiedsgerichte wie die Schweizerische Lauterkeitskommission einzuschalten.
- Der SVKH kann den zuständigen Behörden ein Fehlverhalten von Nicht-Mitgliedern anzeigen.
- Mitglieder können im Wiederholungsfall aus dem SVKH ausgeschlossen werden. Gemäss Art. 11 der Statuten ist der Ausschluss in der Kompetenz des Vorstandes.