Aufnahmekriterien Mitgliedschaft SVKH
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können Herstellerfirmen und Importeure/Distributeure von komplementärmedizinischen und phytotherapeutischen Produkten (Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte) werden.
Firmen, die gemäss der Arzneimittelbewilligungs-Verordnung AMBV eine Mäkler- oder Agenturtätigkeit ausüben und/oder den Vertrieb ihrer Präparate an Partner mit einer Grosshandelsbewilligung delegiert haben, können ebenfalls ordentliches Mitglied werden.
Die Statuten sehen die Möglichkeit von assoziierten Mitgliedern vor.