Preissenkungsrunden abschaffen, Bürokratie abbauen

Das Schweizer Parlament hat in jüngster Zeit erste Schritte in Bezug auf die Flexibilisierung der Preisüberprüfung von Gesundheitsleistungen unternommen, insbesondere im Zusammenhang mit den Artikeln 32 und 52 KVG. Diese geplanten Gesetzesänderungen können aber nur ein erster Schritt sein. Ungelöst bleibt, ob es nicht an der Zeit ist, die Bürokratie und ständig wachsenden Überprüfungsrunden zu überdenken. Artikel 32 KVG legt fest, dass die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Gesundheitsleistungen periodisch überprüft werden müssen. Das Parlament hat jedoch kürzlich einen neuen Absatz vorgeschlagen, der es dem Bundesrat ermöglicht, bestimmte Leistungen von dieser
Überprüfung auszunehmen. Dies ist zweifelsohne ein wichtiger Schritt, der Raum für Flexibilität und Anpassung bietet. Neu ist auch Artikel 52, der dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Befugnis gibt, bestimmte Arzneimittel von der periodischen Überprüfung auszunehmen, wenn sie einen geringen Umsatz aufweisen oder die Versorgung gefährdet ist. Leider gilt noch immer: Die Preisüberprüfungen
kennen nur eine Richtung: nach unten! Doch nach drei Preissenkungsrunden ist die Zitrone ausgepresst: Was passiert, wenn die Preise trotz höheren Beschaffungs- und Produktionskosten sinken?  Sie werden vom Markt genommen und es kommt zu Engpässen. Eine mögliche Lösung besteht darin, in
Überprüfungsrunden gezielt diejenigen Arzneimittel von der Überprüfung auszunehmen, die kleine Tagestherapiekosten und geringes Volumen haben. Doppelte Prüfungen zwischen BAG und Swissmedic bei der Beurteilung der Wirksamkeit sind ebenfalls zu vermeiden. Dies würde Bürokratie abbauen und eine sinnvolle und ressourceneffiziente Anwendung der Überprüfungsmethoden ermöglichen. Der Nationalrat hat sich diesbezüglich in unserem Sinne geäussert. Nun liegt der Ball beim Ständerat.

Andreas Eyholzer, SVKH