Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH hat im Rahmen der Vernehmlassung des Bundesamts für Gesundheit BAG eine Stellungnahme zur neuen Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln SMVO abgegeben. Der SVKH vertritt die Anliegen der Hersteller und Distributeure von komplementärmedizinischen und phytotherapeutischen Arzneimitteln. Zahlreiche Mitglieder sind in der Schweiz produzierende KMU. Viele Arzneimittel werden einzig für den Schweizer Markt produziert.
Der SVKH spricht sich dezidiert gegen die obligatorische Einführung von Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen gemäss HMG Art. 17a nach der EU-Richtlinie gemäss delegierter Verordnung (EU) 2016/161 aus.