Nahrungsergänzungsmittel: Gefahren des Onlinehandels aus dem Ausland mit der Schweiz

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können eine wertvolle Ergänzung unserer Ernährung sein. Sie versorgen den Körper gezielt mit Vitaminen, Mineralien sowie weiteren Stoffen und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch dieses Wachstum birgt eine ernste Gefahr: Viele NEM werden online aus dem Ausland bezogen, wobei die Sicherheit über deren Qualität oft fehlt.

NEM sind per rechtlicher Definition Lebensmittel und unterstehen dem Lebensmittelrecht. Sie benötigen grundsätzlich keine Bewilligung im Gegensatz zu Arzneimitteln, die dem Heilmittelgesetz unterstehen und ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Wer in der Schweiz NEM produziert, muss im Rahmen der Selbstkontrolle sicherstellen, dass seine Produkte den hiesigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die kantonalen Vollzugsbehörden kontrollieren stichprobenweise, wobei es nur wenige Stichproben gibt. Online bestellte NEM-Produkte aus dem Ausland werden im Verhältnis noch weniger kontrolliert und können Substanzen enthalten, die hierzulande verboten sind. Versteckte, nicht deklarierte Stoffe oder überhöhte Dosen können ernsthafte Gesundheitsrisiken für die Konsumentinnen und Konsumenten bergen.

Insgesamt sind die Kontrollen betreffend NEM-Produkte sehr lasch. Es bräuchte dringend gleich lange Spiesse für in- und ausländische NEM-Hersteller. Da konsequente Importkontrollen und vermehrte Stichproben im Inland kaum realistisch sind, wäre eine mögliche Lösung die Schaffung einer neuen Kategorie zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln, die einer strengeren Kontrolle unterliegt. So könnten die Vorteile von NEM sicher genutzt und die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden.