Das Health Technology Assessment (HTA) ist ein theoretisches Verfahren, um die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Gesundheitstechnologien wie Medikamenten oder Behandlungsmethoden zu bewerten. Als aufwendiges Zusatzverfahren können HTA-Berichte als Entscheidungsgrundlage für die Kostenübernahme insbesondere neuer, unerprobter Verfahren durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung herangezogen werden.
Anfang dieses Jahres hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zwei HTA-Projekte zu den altbewährten pflanzlichen Arzneimitteln Ginkgo biloba und Baldrian gestartet. Laut dem BAG besteht spezieller Bedarf an einer Überprüfung dieser beiden pflanzlichen Vielstoffgemische – die Evidenz für ihre klinische Wirksamkeit sei in der Literatur inkonsistent. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht in Art. 2 die periodische Überprüfung aller Leistungen der Grundversicherung vor, was unbestritten ist.
Es bleiben aber Fragen offen: Warum startet das BAG aufwendige HTA-Verfahren für altbewährte Präparate? Werden auch andere etablierte Arzneimittel einem HTA-Verfahren unterworfen? Haben die beauftragten externen HTA-Agenturen das nötige Fachwissen, um, wie von der Verfassung gefordert, die Besonderheiten von Komplementär- und Phytoarzneimittel (KPA) angemessen zu berücksichtigen?
Bisher fehlen klare und objektive Kriterien, was einen grossen Ermessensspielraum zulässt. Um Fehlinterpretationen und eine ungerechte Beurteilung zu vermeiden, müssen diese Kriterien zwingend im Voraus definiert und transparent gemacht werden.