SVKH-Stellungnahme: Vernehmlassung der KVV und KLV (Kostendämpfungspaket 2)
Der SVKH hat am 26. Mai 2026 fristgerecht die Stellungnahme betreffend «Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung KVV und der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 im Arzneimittelbereich)» eingereicht. Nachdem das vom Parlament verabschiedete Kostendämpfungspaket 2 rechtskräftig wurde, geht es nun um die Details auf Verordnungsebene.
Der SVKH begrüsst grundsätzlich die genannten Ziele der Vorlage: Zugang zu Arzneimitteln weiter verbessern und die Versorgung mit kostengünstigen Arzneimitteln stärken, sowie die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass eindämmen. Er fordert jedoch eine verhältnismässige Umsetzung ohne bürokratische Hürden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Differenzierte WZW-Prüfung: Die Einführung einer differenzierten WZW-Prüfung unterstützt der SVKH sehr. Das aktuelle Modell ist jedoch zu wenig ausdifferenziert. Wir fordern ein Stufenmodell, das zudem den unterschiedlichen Arzneimittelkategorien und deren spezifischen Produktionsbedingungen Rechnung trägt.
Vertretung Komplementärmedizin in EAK: Eine Reduktion der komplementärmedizinischen Vertretung in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) lehnen wir dezidiert ab. Das komplementärmedizinische Fachwissen (therapeutische/ pharmakologische sowie pharmazeutische Kompetenz) ist für eine sachgerechte Beurteilung dieser Arzneimittelkategorie - auch vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsartikel 118a - unerlässlich.
Administrative Entlastung für KMU: Die Vorlage steht im Widerspruch zum Unternehmensentlastungsgesetz (UEG), das seit 2024 in Kraft ist. Doppelspurigkeit und komplexe Kostenfolgemodelle führen zu einer Mikroregulierung, deren bürokratischer Aufwand gerade für KMU-geprägte Strukturen in der Komplementärmedizin in keinem Verhältnis zum Einsparungspotenzial steht.
Versorgungssicherheit und Gebühren: Rein kostensenkungsgetriebene Massnahmen gefährden die Therapievielfalt. Zudem belasten die geplanten pauschalen Gebührenerhöhungen die margenschwachen und preiswerten komplementärmedizinischen Arzneimittel überproportional und dünnen das SL-Portfolio aus.