Wer wir sind.

Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH wurde 1994 gegründet und hat rund 30 Mitglieder. Er steht in Kontakt mit Swissmedic, dem EDI, BAG, BLV, Kantonsapothekern und Kantonschemikern sowie Mitgliedern des Bundesparlaments.

Der Verband vertritt alle komplementärmedizinischen und pflanzlichen Richtungen der Human- und Tiermedizin:

  • Asiatika (TCM, Ayurveda, Tibetische Medizin)

  • Anthroposophische Heilmittel

  • Homöopathika

  • Pflanzliche Arzneimittel

Für viele Mitglieder des SVKH ist auch der Bereich der Nahrungsergänzungsmittel relevant. Aus diesem Grund setzt sich der SVKH auch für hochwertige Nahrungsergänzungsmittel ein.

Der SVKH hat massgeblich dazu beigetragen, dass ein Verfassungsartikel für Komplemen­tärmedizin entstand und am 17. Mai 2009 von Volk und Ständen mit 67 Prozent Zustim­mung angenommen wurde. Er ist Gründungsmitglied des Dachverbands Komplementärmedizin.

  • Die Preise der Komplementär- und Phytoarzneimittel sind dem Produktionsaufwand angemessen, d.h. sie werden dem hohen Aufwand an der Gewinnung und Verarbeitung von natürlichen Rohstoffen sowie den kleinen Chargen gerecht.

  • Komplementär- und Phytopräparate bleiben im Fachhandel sicht- und verfügbar und werden von Endkunden und Patienten nachgefragt.

  • Komplementär- und Phytopräparate werden zur Vorbeugung und Behandlung von akuten und chronischen Krankheiten als Bestandteil einer integrativen Medizin verschrieben und eingesetzt.

Die Vision des SVKH

  • Komplementär- und Phytoarzneimittel senken die Behandlungskosten bei bestehenden Krankheiten. Sie eignen sich zudem für die Selbstmedikation.

  • Komplementär- und Phytoarzneimittel verhindern Folgekosten bei sinnvoller Vorbeugung von Krankheiten.

  • Der dynamische Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist geprägt von fairen Wettbewerbsbedingungen, regulatorischer Klarheit sowie einem adäquaten Vollzug. Hochwertige Nahrungsergänzungsmittel unterstehen dabei eigenständigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die strikte rechtliche Abgrenzung zum Arzneimittelbereich konsequent wahren.

Kernaufgaben des SVKH

  • Gemäss dem revidierten Heilmittelgesetz HMG werden Komplementär- und Phytoarzneimittel vereinfacht zugelassen. Die Zulassungshürden bleiben jedoch unverhältnismässig hoch, das geringe Risiko der natürlichen Stoffe wird im Vollzug zu wenig berücksichtigt.

  • Die Kostenexplosion im Hochpreisbereich wurde mehrfach mit Preissenkungen im Tiefpreisbereich kompensiert. So wurden die Preise von OTC in der Spezialitätenliste SL mehrmals gesenkt, in der Spezialitätenliste SL 70.01 (Homöopathika/ Anthroposophika ohne Indikation) wurden sie seit 2008 nicht mehr erhöht. Dies obwohl die Hersteller gegenüber dem BAG plausibel dargelegt haben, dass die Kosten der Rohstoffe, der Produktion, der Inspektion und des Personals massiv gestiegen sind.

    Problematisch ist, dass der Vollzug der Hauptkriterien (therapeutischer Quervergleich TQV und Auslandpreisvergleich APV) mehrfach ohne Verordnungsanpassungen geändert wurde. Der arbiträre Vollzug hat zur Folge, dass viele Komplementär- und Phytoarzneimittel von der Spezialitätenliste (SL) verschwinden.

  • Die Hersteller stellen fest, dass die Produktionsstandards (GxP-Anforderungen) während der Inspektion immer strenger interpretiert werden. Die internationalen Standards sind auf die Produktion von grossen Mengen chemischer Wirkstoffe ausgerichtet, die standardisierbar sind. Die Anforderungen an Sicherheit und Qualität sind bei lokaler Produktion von Komplementär- und Phytoarzneimitteln nur bedingt mit der globalisierten Herstellung synthetischer Produkte vergleichbar.

    Es verstösst gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit, die Hürden dort zu erhöhen, wo es nie Beanstandungen gab und es aufgrund des minimalen Risikos kaum je geben dürfte.

  • Aufgrund der tiefen Preise der Spezialitätenliste, inadäquaten Zulassunganforderungen und der hohen Inspektionshürden werden kaum Zulassungsanträge für neue natürliche Arzneimittel gestellt. Dies obwohl es im Ausland Zulassungen gibt, die für die Versorgung spezifischer Gruppen wie Kindern von grossem Interesse wären.

  • Für die individualisierten Therapien der Komplementärmedizin braucht es eine grosse Zahl von unterschiedlichen Präparaten. Je weniger Arzneimittel erhältlich sind, desto mehr werden die Therapiemöglichkeiten eingeschränkt.

    Hohe Zulassungshürden, tiefe Spezialitätenliste-Preise und unverhältnismässige Inspektionen haben aber zur Folge, dass die Zahl der Arzneimittel abnimmt. Deckt die Spezialitätenliste-Vergütung die Produktionskosten nicht mehr, so verschwinden günstige Produkte vom Markt und müssen durch teurere ersetzt werden. Dies ist im Fall von Komplementär- und Phytoarzneimittel allerdings nicht möglich, weil natürliche Alternativen fehlen.

  • Der SVKH will den Fachhandel (Apotheken und Drogerien) stärken und die KPA-Kompetenz bei weiteren Fachpersonen wie Ärztinnen und Ärzten sowie abgabeberechtigten Therapeutinnen und Therapeuten erhöhen.

    Die HMG-Grundlage, wonach es für rezeptfreie Arzneimittel eine Verschreibung braucht, ist nicht mehr zeitgemäss. Die restriktive Vorgabe fördert den Einkaufstourismus und Bestellungen bei ausländischen Versandhändlern.

    Damit die Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden kann, ist die Abgabe von Arzneimitteln an eine Fachberatung gebunden. Diese muss einzig bei komplexen Fällen persönlich erfolgen.

  • Die medizinische Versorgung ist im Wandel, der Druck auf eine effiziente Leistungserbringung steigt. Die Menschen werden nicht nur älter, auch die Zahl der Krankheiten und die Zahl der Therapien pro Patient nehmen zu. Damit steigen der Koordinationsbedarf und das Erfordernis nach einem gemeinsamen Zugang zur Krankengeschichte und dem elektronischen Austausch strukturierter Daten.

    Komplementär- und Phytoarzneimittel können nur dann verschrieben werden, wenn sie in den elektronischen Therapieempfehlungen, Guidelines, und Algorithmen enthalten sind.

  • Die Grenzen zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmittel sind teilweise fliessend. Im Lebensmittelrecht und im Heilmittelrecht sind die Anforderungen an Herstellung, Bearbeitung, Bewerbung, Anpreisung, Vertrieb, Abgabe und Überwachung eines Produktes unterschiedlich geregelt.

    Eine beträchtliche Zahl von importierten Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln ist mangelhaft. Solange die Behörden die Rechtmässigkeit der Inverkehrbringung von Importen kaum kontrollieren, führt dies zu einer Benachteiligung der inländischen Anbieter.

  • Die Produktion komplementärmedizinischer und pflanzlicher Präparate ist nachhaltig, weil die verarbeiteten Stoffe grossmehrheitlich natürlich sind und Mensch, Tier und Umwelt schonen.

    Komplementärmedizinische und pflanzliche Präparate leisten einen Beitrag gegen den Klimawandel, gegen die Umweltzerstörung und gegen den Abbau der biologischen Vielfalt. Eine nachhaltige Produktion ist entscheidend, um Mensch und Tier vor neu auftretenden Krankheitserregern oder Antibiotikaresistenzen zu schützen.