Wer wir sind.

Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH wurde 1994 gegründet und hat rund 25 Mitglieder. Er steht in Kontakt mit Swissmedic, dem EDI, BAG, BLV, Kantonsapothekern und Kantonschemikern sowie Mitgliedern des Bundesparlaments.

Der Verband vertritt alle komplementärmedizinischen und pflanzlichen Richtungen der Human- und Tiermedizin:

  • Asiatika (TCM, Ayurveda, Tibetische Medizin)

  • Anthroposophische Heilmittel

  • Homöopathika

  • Pflanzliche Arzneimittel

Für viele Mitglieder des SVKH ist auch der Bereich der Nahrungsergänzungsmittel relevant. Aus diesem Grund setzt sich der SVKH auch für hochwertige Nahrungsergänzungsmittel ein.

Die Statuten des SVKH: Statuten

Der SVKH hat massgeblich dazu beigetragen, dass ein Verfassungsartikel für Komplemen­tärmedizin entstand und am 17. Mai 2009 von Volk und Ständen mit 67 Prozent Zustim­mung angenommen wurde. Er ist Gründungsmitglied des Dachverbands Komplementärmedizin.

  • Die Preise der Komplementär- und Phytoarzneimittel sind dem Produktionsaufwand angemessen, d.h. sie werden dem hohen Aufwand an der Gewinnung und Verarbeitung von natürlichen Rohstoffen sowie den kleinen Chargen gerecht.

  • Komplementär- und Phytopräparate bleiben im Fachhandel sicht- und verfügbar und werden von Endkunden und Patienten nachgefragt.

  • Komplementär- und Phytopräparate werden zur Vorbeugung und Behandlung von akuten und chronischen Krankheiten als Bestandteil einer integrativen Medizin verschrieben und eingesetzt.

Die Vision des SVKH

  • Komplementär- und Phytoarzneimittel senken die Behandlungskosten bei bestehenden Krankheiten. Sie eignen sich zudem für die Selbstmedikation.

  • Komplementär- und Phytoarzneimittel verhindern Folgekosten bei sinnvoller Vorbeugung von Krankheiten.

  • Der dynamische Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist geprägt von fairen Wettbewerbsbedingungen, regulatorischer Klarheit sowie einem adäquaten Vollzug. Hochwertige Nahrungsergänzungsmittel unterstehen dabei eigenständigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die strikte rechtliche Abgrenzung zum Arzneimittelbereich konsequent wahren.

Kernaufgaben des SVKH