Stellungnahme des SVKH: Teilrevision Heilmittelgesetz 3b

Der SVKH hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Stellungnahme zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes 3b fristgerecht eingereicht. Die Vorlage umfasst unter anderem Massnahmen zur Überbrückung von Versorgungsengpässen, die Abgabe einzelner Einheiten von Arzneimitteln, die Neuregelung des Versandhandels sowie Anpassungen bei der chiropraktischen Arzneimittelabgabekompetenz. Der SVKH anerkennt diese Ziele, beurteilt die Vorlage in der vorliegenden Form jedoch eher kritisch.

Positiv bewertet der SVKH die geplante Neuregelung des Versandhandels mit Arzneimitteln, solange die fachliche Beratung und die Patientensicherheit gewährleistet bleiben. Gleichzeitig regt er an, den bereits heute gängigen Hauslieferdienst und Nachversand im Gesetz zu verankern und so Rechtssicherheit für die Abgabestellen zu schaffen.

Kritisch sieht der SVKH die neuen Regelungen zur Mangellage, die an einen gesetzlich nicht definierten Begriff anknüpfen. Ausnahmen wie das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel dürfen das ordentliche Zulassungsverfahren nicht aushebeln. Die geplante Kommission für Arzneimittelmangellagen lehnt der SVKH ab, da mit der wirtschaftlichen Landesversorgung bereits bewährte Strukturen bestehen. Auch die Abgabe einzelner Einheiten aus Originalpackungen beurteilt der SVKH in der vorgeschlagenen Form skeptisch, da Patientensicherheit und Rückverfolgbarkeit nicht ausreichend gewährleistet sind.

Die vollständige Stellungnahme : SVKH-Stellungnahme zur Teilrevision Heilmittelgesetz 3b

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