HTA-Berichte zu Baldrian und Ginkgo biloba publiziert: SVKH bezog im Vorfeld Stellung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 10. Juli 2026 zwei für die Komplementärmedizin relevante HTA-Berichte publiziert:
Der SVKH hat im Vorfeld zu beiden Berichten Stellungnahmen eingereicht, um die Interessen der Hersteller komplementärmedizinischer Heilmittel zu wahren. Die Stakeholder-Rückmeldungen zu den HTA-Berichten wurden ebenfalls auf der BAG-Website veröffentlicht: Baldrian und Ginkgo biloba.
Das BAG hat die Eingaben des SVKH weitgehend zurückgewiesen. Zur Begründung verwies die Behörde darauf, dass für viele angesprochene Aspekte keine entsprechenden Studien vorliegen und weiterführende Analysen, wie Kosten-Effektivitäts- oder Kosten-Nutzwert-Berechnungen, ausserhalb des Projektumfangs lagen. Aus Sicht des SVKH ist es widersprüchlich und problematisch, dass in den Berichten dennoch weitreichende Schlussfolgerungen gezogen werden, wenn gleichzeitig eingeräumt wird, dass teilweise gar keine aussagekräftigen Studien vorhanden sind. Dass diese bewährten Heilmittel im Falle eines Ausschlusses durch meist teurere Synthetika mit potenziellen Nebenwirkungen ersetzt werden und dies erhebliche Folgebehandlungen auslösen kann, bleibt in den Berichten völlig unerwähnt.
Mit der Publikation der Dokumente ist das eigentliche Assessment abgeschlossen. Als Nächstes werden die HTA-Berichte zur Bewertung (Appraisal) der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) vorgelegt, die eine entsprechende Empfehlung abgibt. Anschliessend entscheidet das BAG definitiv über eine allfällige Streichung, Einschränkung oder unveränderte Weiterführung der Leistungspflicht in der OKP. Der SVKH wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten.
Der Begriff «Health Technology Assessment» (HTA) steht international für die systematische Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien. In der Schweiz müssen basierend auf Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) alle von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen. Das nationale HTA-Programm fokussiert primär auf die Re-Evaluation bestehender Leistungen, um potenziell unwirksame oder unwirtschaftliche Behandlungen im Leistungskatalog zu limitieren oder zu streichen.
Der SVKH begrüsst HTA grundsätzlich als Instrument zur Qualitätssicherung und Evidenzbasierung. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass die aktuelle Operationalisierung und die angewandten Methoden des Programms unzureichend auf die Besonderheiten von Komplementär- und Phytoarzneimitteln ausgerichtet sind.