Homöopathie bleibt Teil der Grundversicherung: Antrag auf Umstrittenheitsabklärung abgewiesen

Im Oktober 2023 stellte eine Privatperson einen Antrag auf eine sogenannte Umstrittenheitsabklärung zur Homöopathie. Dieses Verfahren ist in der Schweiz ein formelles Instrument gemäss Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Es dient dazu, Leistungen der Grundversicherung (OKP) daraufhin zu prüfen, ob sie die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen.

Am 16. April 2026 informierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG), dass es keine vertiefte Abklärung der WZW-Kriterien brauche und ärztlich verschriebene homöopathische Behandlungen und Arzneimittel weiterhin durch die Grundversicherung übernommen werden. Als Gründe für den Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) nennt das BAG in seinem Schreiben:

  • Der Volkswille muss berücksichtigt werden: In der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 hat sich das Schweizer Volk für die Komplementärmedizin ausgesprochen, worauf ein neuer Artikel in der Bundesverfassung geschaffen wurde (Art. 118a BV), der unter anderem die Aufnahme komplementärmedizinischer Methoden in der Grundversicherung beinhaltet.

  • ‍Die Bevölkerung will komplementärmedizinische Leistungen: Das BAG zitiert die Schweizerische Gesundheitsbefragung von 2022, laut der rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung Leistungen der Komplementärmedizin in Anspruch nimmt. Die Homöopathie sei dabei eines der am häufigsten in Anspruch genommenen Fachgebiete der Komplementärmedizin in der Schweiz.

  • Eine umfangreiche Evaluation ist nicht verhältnismässig: Eine vertiefte Evaluation der WZW-Kriterien würde eine grosse Komplexität aufweisen, was einen beträchtlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten würde. Den Mehrwert einer solchen Evaluation schätzt das BAG als gering ein, da sich die Evidenzlage seit der Wiederaufnahme der Homöopathie in die OKP im Jahr 2012 nicht signifikant verändert habe.

  • Vernachlässigbare Auswirkung auf die OKP-Kosten: Das BAG beziffert die jährlichen Kosten der Leistungen der Komplementärmedizin zu Lasten der OKP auf rund 18 Millionen Franken — eine Aufschlüsselung der Kosten nach komplementärmedizinischen Fachgebieten ist nicht möglich. Ein allfälliger Ausschluss der Homöopathie aus der OKP hätte kaum Auswirkungen auf die OKP-Kosten. Zudem würden Patientinnen und Patienten beim Wegfall der homöopathischen Leistungen als Ersatz andere Leistungen in Anspruch nehmen, die ebenfalls Kosten verursachen.
    (Ergänzung der Redaktion: OKP-Gesamtkosten 2025 betrugen mehr als 40 Milliarden Franken)

Der SVKH begrüsst den Entscheid des EDI. Er bestätigt, dass die Homöopathie integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in der Schweiz ist und gewährleistet weiterhin den Zugang für Patientinnen und Patienten.

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