Prise de position concernant la révision de l'ordonnance sur les produits thérapeutiques du canton de Zurich

Der Kanton Zürich hat eine Vernehmlassung zur revidierten kantonalen Heilmittelverordnung durchgeführt. Der SVKH unterstützt die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten. Der SVKH hat in seiner Stellungnahme u.a. vorgeschlagen, alle nicht verschreibungspflichtige Komplementär- und Phytoarzneimittel sowie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Orthomolekularmedizin für die Abgabe zu berechtigen.

SVKH Stellungnahme Revision Heilmittelverordnung Kanton Zürich

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Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln – Hersteller und Fachhandel begrüssen Vereinfachung

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Millefolia Bulletin — Interview mit SVKH-Präsident