E-Medikation: Patientensicherheit braucht vollständige Daten

Das Parlament widmete sich in der Frühlingssession 2026 unter anderem der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG 3a). Mit dieser Vorlage verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Medikationssicherheit durch einen konsequenten Einsatz digitaler Instrumente massiv zu erhöhen. Unter anderem werden das E-Rezept und der E-Medikationsplan Pflicht.

Rezepte müssen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Das beendet das Zeitalter unleserlicher Handschriften und reduziert das Risiko von Verwechslungen, Mehrfacheinlösungen oder gefälschten Rezepten. Der bereits weit verbreitete E-Medikationsplan muss künftig von allen Gesundheitsfachpersonen genutzt und laufend aktualisiert werden. Er dient als zentrale Informationsquelle, um Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und die Therapietreue der Patientinnen und Patienten zu fördern.

Dabei ist entscheidend: Der E-Medikationsplan muss für alle funktionieren. Er wird ein zentrales Element des elektronischen Gesundheits-/Patientendossiers sein. Er soll aber zwingend auch für jene Personen zugänglich und nutzbar sein, die sich dagegen entscheiden. Die Software der Leistungserbringer müssen einen nahtlosen Datenaustausch garantieren, damit der Plan überall dort verfügbar ist, wo er gebraucht wird.

Doch die Technik allein ist nur die halbe Miete. Damit der E-Medikationsplan seinen Zweck erfüllt, müssen sämtliche Arzneimittel, mit und ohne Indikation, abgebildet werden können. Dazu gehören auch Komplementär- und Phytoarzneimittel ohne Indikation, Off-Label-Anwendungen und Magistralrezepturen. Fehlen diese im digitalen Einnahmeschema, kann für Patientinnen und Patienten ein Risiko bestehen. Nur wenn der E-Medikationsplan vollständig ist, kann die Patientensicherheit steigen.

Kolumne Komplementäres Astrea Bulletin 04/2026

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