Der Bundesrat will den Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln vereinfachen. Der SVKH wie auch die drei weiteren Fachverbände der IG OTX (pharmaSuisse, Schweizerischer Drogistenverband SDV, Schweizerischer Fachverband für Selbstmedikation ASSGP) begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene Vereinfachung des Versandhandels rezeptfreier Arzneimittel. Das grundsätzliche Verbot des Versandhandels ist nicht mehr zeitgemäss.
Die IG OTX teilt die Meinung des Bundesrates, dass die Fachberatung und die Behandlungssicherheit jederzeit sichergestellt sein muss. Bedingung für eine sichere Arzneimittelabgabe im Versandhandel ist, dass die Bestellenden eindeutig identifiziert werden können und der interaktive, individuelle Austausch mit einer Fachperson gewährleistet ist.
Im Jahr 2019 hatte das Parlament ein Postulat des ehemaligen Nationalrats Jürg Stahl angenommen und den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24.11.21 den Bericht in Erfüllung des Postulats Stahl 19.3382 angenommen.
Der Bundesrat plant, bis Anfang 2023 einen Entwurf zur Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) vorzulegen. Mit der Änderung des HMG sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Abgabe von Arzneimitteln unabhängig vom Vertriebskanal und von der verwendeten Kommunikationstechnologie ermöglichen. Dabei müssen die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel während des gesamten Verkaufs- und Lieferprozesses gewährleistet sein: Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.11.21