Vernehmlassungseingabe SVKH: Handbuch Spezialitätenliste

Das Handbuch zur Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste wird als Folge der Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) geändert. Das BAG hat den Verbänden das revidierte Handbuch für eine Kurzanhörung unterbreitet.  Die Antwort des SVKH findet sich im Anhang.