Stellungsnahme HTA | Health Technology Assessment für Ginkgo und Baldrian

Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Arzneimittel SVKH hat im Rahmen der Konsultationsverfahren des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Stellung zu den HTA-Protokollen für Ginkgo biloba und Baldrian abgegeben. Diese Eingaben sind Teil des gesetzlich vorgesehenen Prozesses zur Überprüfung der Leistungen der Grundversicherung gemäss Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Sinn und Zweck der Eingabe:
Mit den Stellungnahmen setzt sich der SVKH dafür ein, dass die spezifischen Eigenschaften von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPA) in den HTA-Verfahren sachgerecht berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine fundierte und faire Bewertung sicherzustellen, die den wissenschaftlichen Standards und den Besonderheiten dieser Arzneimittelgruppe entspricht.

Durch die aktive Teilnahme an den Konsultationsverfahren unterstreicht der SVKH seine Rolle als Stimme der komplementärmedizinischen Arzneimittel und trägt dazu bei, die Qualität und Transparenz der Bewertungsprozesse zu fördern.