Der Kanton Zürich hat eine Vernehmlassung zur revidierten kantonalen Heilmittelverordnung durchgeführt. Der SVKH unterstützt die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten. Der SVKH hat in seiner Stellungnahme u.a. vorgeschlagen, alle nicht verschreibungspflichtige Komplementär- und Phytoarzneimittel sowie nicht verschreibungspflichtige Arzneimitttel der Orthomolekularmedizin für die Abgabe zu berechtigen.