Stellungnahme des SVKH zur Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR)

Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH hat eine Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR) abgegeben.

Der SVKH spricht sich grundsätzlich gegen die Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Bezug von Mitteln und Gegenständen (MiGeL) im EWR) aus. Die Abschaffung des Territorialitätsprinzips ist nicht mit dem derzeitigen regulatorischen Rahmen vereinbar. Das Solidaritätsprinzip, der Vertragszwang und das Territorialitätsprinzip sind Eckwerte des KVG. Zulassung und Vergütung sind stark reguliert und darauf ausgelegt, dass die Produkte in der Schweiz nach WZW-Kriterien verfügbar sind. Andere Länder haben ebenfalls strenge Regulierungen, jedoch mit einer anderen Regulierung und einer anderen Marktgrösse. Die Umsetzung gestaltet sich aufgrund der Vielzahl an Produktvarianten als komplex und könnte zu höheren Bürokratiekosten führen.

Die Patientensicherheit, die Haftung der Anbieter und die Versorgungssicherheit werden durch den Vorschlag geschwächt. Der inländische Fachhandel wird benachteiligt, da er die Mittel und Gegenstände nicht zu gleichen Bedingungen einkaufen kann. Aus den genannten Gründen sprechen wir uns klar gegen den Vorschlag aus.