Der Ständerat hat am 12. Juni 2025, ohne Diskussion die Motion des Walliser Nationalrats Philippe Nantermod (FDP) abgelehnt, die das Aus für das Solidaritätsprinzip der Krankenkassen-Grundversicherung bedeutet hätte. Nantermod hatte gefordert, dass ärztliche komplementärmedizinische Behandlungen nicht mehr wie bisher automatisch durch die Grundversicherung gedeckt wären, sondern nur wahlweise. Versicherte hätten sich also individuell für oder gegen die Deckung entscheiden müssen, was dem Solidaritätsprinzip des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG widerspricht. Dass die Versicherungsnehmenden solidarisch für alle Leistungen der Grundversicherung einzahlen, auch wenn sie sie nicht selbst beziehen, gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung: Nicht alle Menschen können sich eine Zusatzversicherung leisten, kranke und alte Menschen sind sogar vom Abschluss einer Zusatzversicherung ausgeschlossen.
Der Ständerat sorgt mit diesem Entscheid dafür, dass wirksame, natürliche und günstige Methoden der Komplementärmedizin ambulant und spitalambulant weiterhin allen Personen zur Verfügung stehen.
Quelle: Dakomed