Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) hat eine Stellungnahme zum revidierten Handbuch der Spezialitätenliste (SL) des BAG eingereicht. Der SVKH betont die Notwendigkeit, die speziellen Anforderungen von Komplementär- und Phytoarzneimitteln gemäß Art. 118a der Bundesverfassung besser zu berücksichtigen. Die derzeitige Praxis des BAG werde diesem Auftrag nicht gerecht, insbesondere da die vereinfachten Zulassungsverfahren aus dem Heilmittelgesetz (HMG) nicht angemessen in die SL-Aufnahmekriterien integriert seien.
Der Verband fordert, dass die Wirksamkeitsprüfung von Arzneimitteln, die bereits durch Swissmedic erfolgt, nicht erneut durch das BAG durchgeführt werden sollte. Zudem kritisiert der SVKH, dass Phytoarzneimittel nach den gleichen Kriterien wie synthetische Arzneimittel bewertet werden, was zu ungerechtfertigten Ablehnungen führt. Er betont, dass unterschiedliche Arzneimittel nicht vergleichbar seien und spezifische Kriterien erforderlich seien. Der SVKH hebt hervor, dass die Zahl der zugelassenen Phytopräparate stark abgenommen habe, was höhere Kosten durch den Einsatz teurerer Alternativen verursache.
Der Verband fordert eine angemessene Anpassung der Regeln im SL-Handbuch und eine Gebührenstruktur, die der Marktgröße von KMU gerecht wird, um die Vielfalt und Verfügbarkeit dieser Arzneimittel zu gewährleisten.