Die Grenzen zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmittel sind teilweise fliessend. Im Lebensmittelrecht und im Heilmittelrecht sind die Anforderungen an Herstellung, Bearbeitung, Bewerbung, Anpreisung, Vertrieb, Abgabe und Überwachung eines Produktes unterschiedlich geregelt.

Eine beträchtliche Zahl von importierten Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln ist mangelhaft. Solange die Behörden die Rechtmässigkeit der Inverkehrbringung von Importen kaum kontrollieren, führt dies zu einer Benachteiligung der inländischen Anbieter.