Eingabe Expertenkonsultation: KPAV Anhänge 5, 6, 8 – 10

Swissmedic hat die nicht amtlich publizierten Anhänge der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV) aufgrund gesammelter Meldungen sowie in Anlehnung an die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben überarbeitet und angepasst. Im Dezember 2020 wurde eine Expertenkonsultation durchgeführt. Folgende Anhänge waren betroffen:

  • Anhang 5 Liste «Bonbons»
  • Anhang 6 Liste HAS
  • Anhang 8 Liste Gemmotherapie
  • Anhang 9 Liste der Standardwerke
  • Anhang 10 Liste TAS.