Swissmedic hat die nicht amtlich publizierten Anhänge der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV) aufgrund gesammelter Meldungen sowie in Anlehnung an die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben überarbeitet und angepasst. Im Dezember 2020 wurde eine Expertenkonsultation durchgeführt. Folgende Anhänge waren betroffen:
- Anhang 5 Liste «Bonbons»
- Anhang 6 Liste HAS
- Anhang 8 Liste Gemmotherapie
- Anhang 9 Liste der Standardwerke
- Anhang 10 Liste TAS.