Mit einer knappen Mehrheit verlangt der Nationalrat, dass die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gekippt und eine Wahlmöglich geschaffen wird. Der Dakomed spricht sich klar dagegen aus, weil dies das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung verletzt.
Der Nationalrat ist am 11. September knapp einer Motion von Philippe Nantermod (FDP, Wallis) gefolgt, die fordert, dass jede versicherte Person wählen kann, ob sie von der Krankenkasse ärztliche komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht. Die grosse Kammer hat sich vom Motionär täuschen lassen, der schon vermehrt Vorstösse gegen die Komplementärmedizin lanciert hat.
Wahlmöglichkeiten in der Grundversicherung verstossen gegen das Solidaritätsprinzip des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der Bundesrat hatte unter anderem deshalb die Motion zur Ablehnung empfohlen, wie schon vorherige Vorstösse Nantermods.
Quelle: Millefolia