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SVKH / ASMC
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Verbandsposition bei Spezialthemen

Synthetische Stoffe und Gentechnik
Natürliche Rohmaterialien für die Herstellung von Arzneimitteln werden bevorzugt, in begründeten Fällen können Stoffe synthetischen Ursprungs verwendet werden. Gentechnologisch hergestellten Stoffen gegenüber herrscht grosse Zurückhaltung.

Tierversuche
Der SVKH setzt sich dafür ein, dass Tierversuche äusserst zurückhaltend durchgeführt werden und unterstützt den Einsatz alternativer Methoden.

Selbstdispensation
Eine Erstabgabe von Heilmitteln soll für Ärztinnen und Ärzte und für Therapeutinnen und Therapeuten in der jeweiligen Therapierichtung in der Originalpackung zugelassen werden. Die Erstabgabe ist aus medizinischer Sicht sinnvoll, weil Apotheken und Drogerien kein Vollsortiment an Heilmitteln der Komplementärmedizin führen können und die oft Bestellungen grosse zeitliche Verzögerungen mit sich bringen.
Der SVKH spricht sich für die Abgabe der Originalverpackung aus, wie das auch bei Allopathika die rechtliche Vorgabe ist. Die Abgabe einzelner Heilmittel wie Globuli ist aus Sicherheitsüberlegungen heikel und rechtlich gesehen ein illegaler Herstellungsschritt. Bei den immer strengeren Vorschriften und den enormen finanziellen Zusatzaufwendungen für Masterdosiers ist die Herstellung komplementärmedizinischer Arzneien nur noch zu rechtfertigen, wenn die Hersteller auch an jeder Verordnung beteiligt sind. Die heutige Usanz, dass Ärzte mit einem Röhrchen Homöopathika über 100 Patienten behandeln und pro Patient den vollen SL-Tarif verlangen, schadet den Herstellern.

Abgrenzung Heilmittel und Nahrungsergänzung
Der Aufgabenbereich des SVKH sind Heilmittel. Der SVKH bezieht bezüglich Nahrungsergänzungen keine Position, er setzt sich aber aktiv dafür ein, dass die komplementärmedizinischen Heilmittel in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder als kantonale Zulassungen herabgestuft werden. Er unterstützt eine klare Abgrenzung zwischen Heilmitteln und Nahrungsergänzungen.

Therapiekonzepte
Der Verband setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für Therapiefreiheit (von Seiten der Verordner) und Therapiewahlfreiheit (von Seiten der Patienten) ein. Sämtliche vom Verband vertretenen Therapierichtungen werden als gleichwertig angesehen.