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05/08/12

T3

08.03.2008

Initiative – Gegenvorschlag? Interview mit Ständerat Rolf Büttiker

Ende des vergangenen Jahres hat der Ständerat die Volksinitiative „ja zur Komplementärmedizin“ abgelehnt und einen direkten Gegenvorschlag von Ständerat Rolf Büttiker (FDP SO) mit 36 zu 4 Stimmen angenommen. Der Gegenvorschlag beinhaltet zum grossen Teil den Initiativtext, streicht allerdings das Wort «umfassend» ersatzlos. Mitte Februar hat die Gesundheitskommission des Nationalrates den direkten Gegenvorschlag von Ständerat Büttiker im Grundsatz gutgeheissen.

Complemed: Ihr Gegenvorschlag zur Initiative „Ja zur Komplementärmedizin“ folgt zum grossen Teil dem Wortlaut des Initiativtextes mit Ausnahme des Wortes „umfassend“, das in Ihrem Gegenvorschlag gestrichen ist. Ist diese Streichung reine Makulatur, oder hat dies Konsequenzen in der rechtlich-politischen Umsetzung? Die Bedenken gegen die umfassende Berücksichtigung können mit dem direkten Gegenvorschlag ausgeräumt werden: Die Schulmedizin behält eindeutig die Vormachtstellung im Gesundheitswesen. Das Parlament erhält den Auftrag, Komplementärmedizin zu berücksichtigen, wenn die Schulmedizin an Grenzen stösst (z.B. bei chronischen Krankheiten) oder wenn die Komplementärmedizin die nebenwirkungsärmere Option (Schwangerschaft, Kinderkrankheiten) darstellt.Der Gegenvorschlag kann auch nicht mehr dahingehend (falsch-) interpretiert werden, dass dadurch alle ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen in die Grundversicherung aufgenommen werden müssen. Eine Methode muss gemäss Art. 31 KVG weiterhin wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, damit eine Vergütung über die Grundversicherung möglich wird. Einzig die fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin erfüllen die Kriterien und gehören in die Grundversicherung. Durch die Aufnahme in die Grundversicherung wird die Therapiewahlfreiheit wieder hergestellt und die Kosten der Grundversicherung sinken tendenziell, wenn teurere schulmedizinische Behandlungen durch kostengünstige komplementärmedizinische Methoden ersetzt werden.Complemed: Wie stehen Sie persönlich zur Komplementärmedizin? Ist sie sinnvoll, oder ein notwendiges Übel unserer Gesellschaft? Einerseits wird sie von der Bevölkerung in Anspruch genommen; andererseits wird es infolge der zunehmenden Dienstleistungen und propagierten Begriffe immer schwieriger, den Überblick zu behalten.Die Schulmedizin hat grosse Errungenschaften gebracht und ist unverzichtbar. Dennoch kann Komplementärmedizin immer wieder helfen, wenn die Schulmedizin an Grenzen stösst (z.B. bei chronischen Krankheiten). Die von der Initiative geforderte Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin (Integrierte Medizin) erhöht in vielen Fällen die Heilungschancen. Aus meiner Sicht ist ein Verfassungsartikel notwendig, damit qualitätsgesicherte Komplementärmedizin langfristig legal praktiziert werden kann. Dei Komplementärmedizin ist in der Bevölkerung breit verankert. Die Chancen stehen gut, dass der Verfassungsartikel angenommen wird. Gemäss der aktuellen Santésuisse-Untersuchung sind 82 Prozent sehr oder eher für die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin". Nach dem Ausschuss der ärztlichen Komplementärmedizin können sich nur 70 Prozent aller Schweizer/-innen komplementärmedizinisch behandeln lassen. 30 Prozent – d.h. über zwei Millionen Personen - können sich keine Zusatzversicherung leisten oder werden nicht aufgenommen: nur gesunde Personen und in der Regel unter 65 Jahren können eine Zusatzversicherung abschliessen. Fälschlicherweise steht in der Botschaft des Bundesrates, dass die Forderung der Therapiewahlfreiheit erfüllt ist. Diese Aussage ist falsch. Nach dem Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung ist die Therapiewahlfreiheit eingeschränkt. Seit der Lancierung der Volksinitiative fordern die Initianten im Bereich der obligatorischen Grundversicherung einzig die Aufnahme von fünf Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung - und zwar nur, sofern sie von einem FMH-Arzt/einer FMH-Ärztin ausgeführt werden.Complemed: Nehmen Sie oder Ihre Angehörigen komplementärmedizinische Dienstleistungen in Anspruch?Ja. Ich habe auch Bekannte, die mit der Komplementärmedizin gute Erfahrungen gemacht haben. Zudem pflege ich einen aktiven Meinungsaustausch mit einem erfolgreichen Komplementärmediziner.Complemed: Wagen wir eine Prognose. Wie schätzen Sie persönlich die Chancen für die Initiative und Ihren Gegenvorschlag ein?Der Verfassungsartikel der Initiative ist beliebt und hat an der Urne gute Chancen, weil Komplementärmedizin von vielen genutzt und geschätzt wird und weil Komplementärmedizin in den vergangenen Jahren politisch an den Rand gedrängt wurde.Mit dem direkten Gegenvorschlag anerkennt das Parlament die Notwendigkeit einer Verfassungsgrundlage. Gleichzeitig entspannt sich die Situation: das Parlament erhält grösseren Spielraum und viele Bedenken können ausgeräumt werden, wenn die Komplementärmedizin nicht mehr umfassend berücksichtigt werden muss.An den berechtigten Kernforderungen der Initiative kann festgehalten werden

 

Autor: Othmar Baeriswyl, complemed