SVKH-Engagement für komplementärmedizinische Arzneimittel und Therapievielfalt
Der Schweizerische Verband für Komplementärmedizinische Heilmittel SVKH vertritt die Interessen von Herstellern und Vertriebsfirmen komplementärmedizinischer Arzneimittel in der Schweiz. Durch seine Neutralität und breite Abstützung ist der SVKH der wichtigste Vertreter der komplementärmedizinischen Arzneimittelindustrie und der kompetente Partner für Politiker, Behörden und Krankenkassen und Politiker.
SVKH wegweisend in der Komplementärmedizin
Mit der Schaffung gesetzlicher und marktwirtschaftlicher Grundlagen setzt sich der SVKH für die Erhaltung und die Förderung der Vielfalt von komplementärmedizinischen Arzneimitteln und den entsprechenden Therapierichtungen in der Schweiz ein. Seit 1994 nimmt er als Verband der komplementärmedizinischen Heilmittelindustrie rechtliche und wirtschaftliche Interessen wahr. Er unterstützt ParlamentarierInnen, Kommissionen und Behörden fachlich bei Gesetzesentwürfen, bei der Ausarbeitung von Verordnungen, bei Registrierungsrichtlinien oder der Frage der Aufnahme von Heilmitteln in die Spezialitätenliste. Unter anderem betreffend Registrierungsrichtlinien, Spezialitätenliste und den KPAV-Verordnungen zum Heilmittelgesetz wahr. Der SVKH setzt sich gegenüber Swissmedic aktiv für KMU-verträgliche Gebühren ein.
Komplementärmedizin: Rahmenbedingungen und Zukunftstrends
Die Schaffung von Massnahmen zur Sicherung der komplementärmedizinischen Arzneimittel im gesamtpolitischen und rechtspolitischen Rahmen in der Schweiz zählen zu den Hauptaufgaben des Verbands. Die Verfügbarkeit von natürlichen Heilmitteln, der Erhalt des Heilmittelschatzes und generell die Zukunft der Komplementärmedizin in der Schweiz sind trotz der Verfassungsgrundlage (Bundesverfassung Artikel 118a Komplementärmedizin) noch nicht gesichert. Sie hängen u.a. von der Revision des neuen Eidg. Heilmittelgesetzes HMG und den dazugehörigen Verordnungen, aber auch vom Verlauf und dem Resultat der EU-Revision und der Entwicklungen in der EU ab. Unter dem neuen Heilmittelgesetz haben die Erschwernisse zugenommen. Tatsache ist, dass Hersteller von komplementärmedizinischen Arzneimitteln auf Grund stetig steigender Anforderungen an die Herstellung und Dokumentation ihren Auftrag, nämlich die Versorgung mit wirksamen und sicheren Arzneimitteln, immer schwerer erfüllen können. Weil die Heilmittel aber zur Therapie benötigt werden, nimmt der unkontrollierbare Schwarzmarkt zu.


